Gesundheit & Ahnentafel

Liebe Welpeninteressenten!

Alle Welpenkäufer eines Siberian Husky sollten darauf bestehen, die Ergebnisse der Augenuntersuchung beider Elterntiere einzusehen. Die Untersuchung sollte aktuell und nicht älter als 1 Jahr vor dem Zuchteinsatz sein. Juveniler Katarakt sollte bei dieser Rasse nicht unterschätzt werden.
> Juveniler Katarakt: Wenn die Erkrankung zwischen der 9. Lebenswoche und dem sechsten Lebensjahr auftritt. Besonders die erblichen Katarakte manifestieren sich in dieser Phase und können zur völligen Blindheit führen. Lassen Sie sich ebenfalls die HD- und ED-Untersuchungsergebnisse (Erklärung weiter unten) beider Elterntiere, sowie den Wurfabnahmebericht (durch den Zuchtwart erstellt) und die Zuchtzulassung der Mutter (bestenfalls auch des Vaters) zeigen. Kann ein Züchter diese Untersuchungen nicht nachweisen, sehen Sie sich besser woanders nach einem Welpen um.

Warum sind Ahnentafeln wichtig?

Ihr Siberian Husky sollte eine Ahnentafel besitzen.
Eigentlich wollen Sie ja „NUR“ einen Familienhund zum Knuddeln und Liebhaben, daher benötigen Sie keine Papiere…

Doch Vorsicht!

Welpen ohne Papiere sind sicherlich etwas günstiger im Kaufpreis, doch schon mancher musste später wesentlich mehr Geld in seinen Tierarzt investieren, da der Welpe sich als doch nicht ganz gesund entpuppte. Anfangs sehen alle Welpen niedlich aus und Sie sehen im Abgabealter noch nicht, ob der Hund in naher Zukunft wegen z.B. starker Hüftprobleme operiert oder sogar eingeschläfert werden muss. Verzichten Sie auf Mitleidskäufe. Durch diese unterstützen Sie nur verantwortungslose Hundevermehrer. Ein solcher „Vermehrer“ gibt nämlich erst dann auf, wenn er keine Hunde mehr verkaufen kann.

Ein Siberian Husky, wie auch jeder andere Hund einer anderen Rasse, der zur Zucht verwendet werden soll, muss einige Kriterien erfüllen:
Im Alter von frühestens 13 Monaten, besser mit 15 Monaten, müssen die Hüften auf eine mögliche Hüftgelenksdysplasie (HD) und die Ellenbogen auf eine mögliche Ellenbogendysplasie (ED) untersucht werden.
> HD und ED: Vererblicher Defekt von Hüfte bzw. Ellenbogen, welcher im fortgeschrittenen Stadium zu erheblichen Schmerzen und Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen kann.
Dazu wird der Hund in Narkose versetzt und geröntgt. Diese Röntgenbilder werden von einem unabhängigen Gutachter ausgewertet. Das Ergebnis wird von der Zuchtbuchstelle des Vereines in die Ahnentafel eingetragen.

Weiter muss der Hund auf vererbliche Augenkrankheiten (AU) hin untersucht werden. Bei der Augen-Erstuntersuchung eines Hundes sollte auf jeden Fall auch auf Goniodysplasie (GD) untersucht werden (das GD-Untersuchungsergebnis gilt auf Lebzeit).

>
GD:
Eine Veränderung des Kammerwinkels, bei der es zu Abflussstörungen des Kammerwassers und somit zu einem Glaukom (erhöhter Augendruck) kommen kann. Dies ist sehr schmerzhaft für das Tier. Bei Nichtbehandlung kann das Auge derart anschwellen, dass es eventuell sogar entfernt werden muss.
Diese Augenuntersuchungen dürfen nur von einem Arzt vorgenommen werden, der dem DOK angehört (der Dortmunder Kreis ist die Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren). In Deutschland gibt es nur wenige Tierärzte, die dazu berechtigt sind, da die Anschaffung der Geräte für diese speziellen Augenuntersuchungen sehr teuer ist.
Kein normaler Tierarzt ist in der Lage, eine korrekte und komplette Augenuntersuchung durchzuführen, da ihm die hierfür notwendige Ausbildung und die oben erwähnten Spezialgeräte fehlen.

Stellt sich auch hier kein krankhafter Befund heraus, so muss der Hund nun einem ausgebildeten und vom Zuchtverband zugelassenen Zuchtwart vorgeführt werden. Dieser begutachtet den Hund und legt fest, ob er sich innerhalb des für diese Rasse festgelegten Rassestandards befindet. Auch wird auf ein ausgeglichenes Wesen geachtet. Der Siberian Husky sollte aufgeschlossen und freundlich sein und keine Aggressivität zeigen. Aggressivität führt zum Zuchtausschluss. Ein Siberian Husky kann optisch noch so gut aussehen – zeigt er aggressives Verhalten, darf er in der Zucht keine Verwendung finden.

Hündinnen werden nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr zur Zucht zugelassen. Ein Züchter, der nach den Richtlinien der EKU
und der FCI züchtet, darf aus einer Zuchthündin maximal einen Wurf pro Kalenderjahr ziehen. Diese Ruhe ist sehr wichtig, damit sich die Hündin wieder vollkommen von den Strapazen erholen kann.
Ausnahme: Bei einer Wurfstärke von 3 - 4 Welpen darf die Hündin bei gutem Gesundheitszustand auch die dem Wurf folgende Läufigkeit belegt werden. Dann allerdings ist ein Kalenderjahr Pause angesagt!

Welch enormer Aufwand und hohe Kosten eine seriöse Hundezucht mit sich bringt, können Sie sich jetzt sicherlich in etwa vorstellen.



"Words that soak to the soul
are whispered - not yelled..."
"Nothing great ever came from small dreams."
 
When your dreams
doesn`t scare you,
they`re
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big
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Liebevolle Zucht mit 15jähriger Erfahrung in der Haltung des Siberian Husky, Züchterin seit 2009 Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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